Allgemeine Geschäftsbedibgubgen

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1. Allgemeines


A.T.E.S Wohnwagenparkpinneberg

Inhaber: Sebahattin Ates

Industriestr 12

25421 Pinneberg

www.wohnwagenparkpinneberg.com

Telefon: 04101 / 39 54 588

E-Mail: info@wohnwagenparkpinneberg.com

(im Folgenden als ATES bezeichnet).

1.2 Geltung der AGB
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen ATES und deren Kunden entstehen, werden auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung geführt, soweit keine individuellen Vertragsabreden getroffen sind.
Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.3 Kunde / Verbraucher und Unternehmer
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer,
soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Gemäß § 13 Bürgerliches
Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder
juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft (z.B.
Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Soweit von der Person des „Kunden“ in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch
die weibliche Kundin gemeint.

2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot (des Kunden) und Annahme des Angebots (durch ATES)
zustande. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist es zwingend erforderlich, dass der
Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung durch den Kunden an ATES abgeschlossen worden ist.

2.1 Annahme
Der Zugang der Bestellung (also des kundenseitigen Angebots gemäß Ziff. 2.1) wird unverzüglich auf
elektronischem Wege (per E-Mail) bestätigt, nachdem die Bestellung von ATES unter gewöhnlichen
Umständen abgerufen werden kann. Die Abrufbarkeit ist bei elektronischer Bestellung über das Internet
nach Passieren der elektronischen Schnittstelle des die Bestellung entgegennehmenden Servers
gegeben. Die Annahme des kundenseitigen Angebots durch ATES erfolgt spätestens 2 Tage nach Erhalt
des Kaufangebots, und zwar entweder im Rahmen der automatischen Zugangsbestätigung der
Bestellung per E-Mail oder aber per gesonderter E-Mail durch den Hinweis „Hiermit nehmen wir Ihr
Kaufangebot laut Bestellung vom [Datum] an“. Hat der Kunde 2 Tage nach seiner Bestellung
(Kaufangebot) von ATES noch keine der vorgenannten Erklärungen über die Annahme seines Angebots
per E-Mail erhalten, gilt die Bestellung als abgelehnt.

2.2 Vertragsvorbehalt
Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass ATES - soweit die Ware nicht lagervorrätig ist –
durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser
Vorbehalt gilt nur dann, wenn ATES das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat,
insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten
abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von ATES über diesen Umstand
unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits
gezahlt, werden diese von ATES unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde
dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
2.3 Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware
Der Inhalt des zwischen dem Kunden und ATES zustande kommenden Vertrages und damit auch die
wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von ATES eingestellten
Warenbeschreibung, nach öffentlichen Äußerungen von ATES oder eines Gehilfen, des Herstellers der
Ware (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen, insbesondere in der
Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, es sei denn, dass
ATES die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des
Kunden nicht beeinflussen konnte. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und ATES über
den Inhalt des Vertrages oder die Merkmale der Ware gehen der vorstehend geschilderten,
anderweitigen Bestimmung des Vertragsinhalts oder der Warenmerkmale vor.

2.4 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von ATES gespeichert. Er ist dem Kunden zugänglich.
Der Vertragstext kann von dem Kunden per E-Mail bei ATES angefordert werden und wird dem Kunden
von ATES sodann per E-Mail übersandt. Der Vertragstext einschließlich der AGB sowie der
Widerrufsbelehrung wird dem Kunden darüber hinaus mit der Bestätigungs-E-Mail übersandt. Mit Abruf
der E-Mail durch den Kunden wird der Vertragstext auf dem Computer des Kunden abgespeichert und
kann dort bis zu seiner Löschung abgerufen werden.

2.5 Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3. Preise/Kosten, Zahlungsweise, Fälligkeit

3.1 Preise/Kosten
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer
Versandkostenpauschale, deren Betrag bei jeder Produktdarstellung gesondert mittels konkreter
Kostenangabe oder Link auf eine allgemeine Versandkostenübersicht ausgezeichnet ist. Ist die
Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Abwesenheit
trotz vorheriger Terminabsprache; fehlende Möglichkeit der Lieferbarkeit wegen zu großer
Abmessungen der Ware trotz deutlicher und verständlicher Angabe der Abmessung in der
Artikelbeschreibung), so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für den erfolglosen Versuch einer
Anlieferung.

3.2 Zoll
Abhängig von den individuellen rechtlichen Bedingungen des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz
hat, können zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrabgaben anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind. Zu den
Einfuhrabgaben gehören Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern. Als Zölle
werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern
zu entrichten sind. Innerhalb der Europäischen Union sind keine Zollgebühren zu zahlen. ATES
empfiehlt dem Kunden, sich bei der für ihn zuständigen nationalen Zollbehörde über Einfuhrabgaben zu
informieren.

3.3 Fälligkeit des Kaufpreises
Bei Zahlungsweise „Vorauskasse“ ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kaufpreis sofort fällig,
nachdem ATES das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages angenommen hat (vgl. Ziff. 2.2).

3.4 Zahlungsweise
Zur Bezahlung bietet ATES die Möglichkeit der Zahlung per Vorauskasse oder Lastschrift. Im Einzelfall
bestehende weitere Zahlungsweisen teilt ATES auf Anfrage mit.
Die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der ausgewiesenen Versand- und der Nachnahmekosten erfolgt
zum Zeitpunkt der Anlieferung der vertragsgegenständlichen Ware zu Händen des beauftragten
Zustellers (z.B. DHL).
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Kaufgegenstand Eigentum des Verkäufers

4. Gefahrübergang

4.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den
Kunden auf diesen über.

4.2 Gefahrübergang bei Unternehmern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der
Kunde gewerblich tätiger Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache
an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über; Erfüllungsort
ist nur in diesem Fall (Käufer ist Unternehmer) der Hauptsitz von ATES.

4.3 Gefahrübergang bei Annahmeverzug
Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

5. Lieferung

5.1 Lieferadresse
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager des Verkäufers oder an die vom Kunden mitgeteilte
Lieferadresse. Falls diese Abgesprochen und bestätigt ist. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird
an die Rechnungsadresse geliefert. Auf den Selbstbelieferungsvorbehalt (vgl. 2.3) macht ATES aufmerksam.

5.2 Lieferfrist
Ist bei einem bei ATES vorrätigen Artikel keine Lieferfrist angegeben, ist dieser sofort lieferbar. Insoweit
besteht eine Lieferfrist von 3 Werktagen, nachdem sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung der
Ware (Zahlung bei vereinbarter Vorkasse, korrekte Adressangaben) erfüllt sind. Die übrigen Lieferzeiten
können zwischen 2 bis 3 Monate betragen.

6. Eigentumsvorbehalt
ATES behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten bezahlt sind.

7. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Soweit ein Kunde das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bei einer Abgeschlossenen Rechnung und eines Wiederrufs im Rahmen der Gesetzlichen Frist wird eine Gebühr von 10 Prozent des Gesamtkaufpreises dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung / Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen
(sog. „gesetzliches Mängelhaftungsrecht“) zu. ATES gewährt dem Kunden keine eigene Garantie
gemäß § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die angebotenen Waren. Der Kunde kann der
Produktdokumentation entnehmen, ob eine Garantie seitens des Herstellers oder eines Dritten besteht,
die neben die Gewährleistung von ATES tritt. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie
begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt gegenüber diesem geltend
zu machen. Garantieansprüche aus der Garantie eines Dritten begründen ein eigenes Rechtsverhältnis
zu dem Dritten und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Vom Hersteller zu beachtende
Zulassungsvorgaben werden von ATES nicht auf deren Umsetzung überprüft.
Abweichungen von den zertifizierten Vorgaben hat der Hersteller zu vertreten.
Sofern und soweit der Kunde eigenmächtig Veränderungen an dem Kaufgegenstand vornimmt oder
Reparaturen selbst durchführt, erlöschen seine Gewährleistungsansprüche ATES gegenüber. Für
gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Für Gewerbetreibende herrscht keine
Gewährleistung und keine Sachmangelhaftung, Rücknahme und Austausch sind ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde jährlich eine Dichtigkeitsprüfung durchführen lassen
muss. Diese Prüfung muss durch eine Fachwerkstatt oder den Verkäufer durchgeführt werden.
Andernfalls entfallen sämtliche Ansprüche auf Dichtigkeit während der Gewährleistungsfrist.
Ebenfalls ist es notwendig, dass der Kunde alle zwei Jahre einen Unterbodenschutz bei einer
Fachwerkstatt durchführen lässt, um die Dichtigkeit zu gewährleisten.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle drei Monate sämtliche Gummidichtungen im Wohnwagen
geschmiert werden. Zudem muss der Wohnwagen bei Nichtbenutzung überdacht oder mit einer Plane
vor Unwetter und äußeren Gefahren geschützt werden.
Der Kunde muss alle zwei Monate die Silikondichtungen im Innenbereich auf Porosität oder
Beschädigungen überprüfen. Sollten diese bei Benutzung porös oder beschädigt sein, müssen sie
umgehend nachgebessert werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Die Reifen müssen nach den ersten 50 Kilometern nachgezogen werden. Außerdem sollten sie stets
vor jeder Benutzung geprüft werden.
Alle Schlösser müssen regelmäßig geölt werden. Der Kunde hat jeden Monat den Wohnwagen zu
lüften und alle Türen und Fenster zu öffnen.
Der Kunde darf den Wohnwagen nicht mit einem Hochdruckreiniger waschen, da dieser die
Gummidichtungen zerstört und dazu führt, dass Feuchtigkeit eindringen kann.
Bei Weiterverkauf des Wohnwagens oder bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung erlischt die
Gewährleistung.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten zum Neuwert
gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Hagel und Diebstahl zu versichern. Nimmt der Käufer den
Kaufgegenstand in Betrieb, muss er für die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine
Vollkaskoversicherung abschließen. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Käufer
rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen.

9. Beschaffenheit und Mängelhaftung
1. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass
• der Kaufgegenstand durch den Käufer oder Dritte unsachgemäß behandelt wurde,
insbesondere unsachgemäße Eingriffe und Reparaturen vorgenommen wurden,
• der Kaufgegenstand mit nicht geeigneten Ersatz-, Ergänzungs- und Zubehörteilen versehen wurde oder
• der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Natürlicher Verschleiß ist von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3. Bei Gewichtsangaben sind Abweichungen von bis zu 10 % möglich. Sonderausstattung erhöht das Leergewicht und verringert die Zuladung.

4. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind schriftlich auszusprechen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Eintritts des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

6. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Sache. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

7. Die Verjährungsregelungen im Fall eines Lieferregresses nach § 445b BGB bleiben unberührt.

Rückgriffsansprüche gegen uns gemäß §§ 478, 445a BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen
nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Der Käufer soll berechtigte Nacherfüllungsansprüche
seiner Abnehmer nur nach vorheriger Rücksprache und in Abstimmung mit uns durchführen; der
Käufer ist gehalten, uns zuvor die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung mitzuteilen. Eine eigene
Nacherfüllung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung führt der Käufer auf eigenes Risiko durch.

10. Rücksendung von Ersatzteilen, Zubehör, Werkzeugen und Verbrauchsartikeln
1. Von uns ausgelieferte Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Verbrauchsartikel sind bei Auslieferung unverzüglich durch den Käufer auf etwaige Falschlieferungen, Mängel und Mengenabweichungen hinzuuntersuchen.
2. Der Käufer ist zur Rücksendung von ihm falsch bestellter Ersatzteile binnen einer Frist von 30 Tagen nach Lieferung berechtigt. Dabei hat der Käufer für eine ordnungsgemäße Verpackung der Ware bei der Rücksendung Sorge zu tragen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Rücksendung gilt als Rücktritt vom Vertrag. Anfertigungsteile sind von der Rücksendung ausgeschlossen.
3. Für Rücksendungen von Ersatzteilen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch Euro 15,00.
4. Im Falle einer Falschlieferung einer der unter Ziff. 1 genannten Waren durch uns stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der Regelungen unter Ziff. VII. und IX. dieser Verkaufsbedingungen zu. Verlangt der Käufer Ersatzlieferung, so hat die Rücksendung der falsch gelieferten Ware binnen 30 Tagen nach Lieferung zu erfolgen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Falschlieferung im Rahmen ordnungsgemäßer Eingangsuntersuchung nicht erkennbar war.
5. Rücksendungen außerhalb der Frist von 30 Tagen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der Leitung unseres Ersatzteillagers zulässig. 11. Honorar für Bildnutzung / Widerrechtliche Bildnutzung Fotografien, die in Produktbeschreibungen von ATES-Verwendung finden, sind ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Soweit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Bild ausschließlich bei ATES liegen, erhält ATES von einem an der Nutzung des Bildes Interessierten bei einer vorab vertraglich zu vereinbarenden Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlichen Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Veränderung dieses Bildes ein angemessenes Nutzungshonorar. Dem unberechtigten Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass ATES ein Schaden nicht oder in der Höhe wesentlich niedriger entstanden ist.

12. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt.
Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Onlinebestellung
zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs Plattform ist unter dem
externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
ATES ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich beizulegen.
Darüber hinaus ist ATES zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten.

13. Unbeschränkte Haftung:
13.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
ATES haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ATES bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

13.2. Haftungsbeschränkung
Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ATES nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten des Erfüllungsgehilfen.

13.3 Haftungseinschränkung
Bei der von ATES veräußerten Ware handelt es sich zu erheblichen Teilen um handgefertigte Produkte. Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden etwaige Beschädigungen an der gelieferten Ware explizit in den Vertragstext aufgenommen, zuvor dokumentiert und dem Käufer mitgeteilt.

Die vorhandenen Abweichungen von dem gewöhnlich geschuldeten Kaufgegenstand werden schriftlich festgehalten und mit der Unterschrift des Vertrages als vertragsgemäß anerkannt. Hierauf beruhende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, die gelieferte Ware erkennt der Kunde mit Aufnahme der Mängel und der Dokumentation im Kaufvertrag als vertragsgemäß an. Auf Ziffer 8 letzter Satz dieser Bedingungen wird ausdrücklich verwiesen.

13.4 Individuelle Ausgestaltung des Kaufgegenstandes
Die gelieferte Ware wird teilweise nach kundenspezifischen Wünschen hergestellt und angepasst bzw.
verändert. Abweichungen auf Wunsch des Kunden stellen keine Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar.

13.5 Erforderliche Genehmigungen
Der Käufer ist selbst für erforderliche Genehmigungen für die verkauften Waren verantwortlich.
Baugenehmigungen & Straßengenehmigungen werden nicht von ATES vorbereitet und oder eingereicht. Der Kunde hat diese selbst zu beantragen. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von diversen äußeren Umständen ab und kann von ATES nicht versichert werden.
Es werden lediglich Fahrzeugzulassungsmöglichkeiten für die Fahrerlaubnis und den TÜV zugesichert, die vom Hersteller zur Verfügung gegeben werden, Ates Haftet nicht für dessen Richtigkeit, unter der Einschränkung in Ziffer 8 letzter Satz. Es handelt sich ausschließlich um Importfahrzeuge.
Fahrzeugzulassungen können nach Absprache und Vorkasse erfolgen.

14. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die
Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die
einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den
Hauptsitz von ATES zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. ATES ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers, der Unternehmer ist, zu klagen.
Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen